Allgemeines In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden ist - entsprechend den repräsentativ-demokratischen Grundprinzipien - die unmittelbare Teilnahme und Mitwirkung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten vorgesehen.
Volksabstimmung Das Recht der Volksabstimmung ist das Recht der Gemeindemitglieder zu entscheiden, ob ein Beschluss des Gemeinderats in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Geltung erlangen soll.
MITWIRKUNG DER GEMEINDEMITGLIEDER AN DER VOLLZIEHUNG